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Allgemeine Verkaufsbedingungen (Inland)

der Mietens & Partner GmbH, Porschestraße 16, D-38259 Salzgitter

I. Geltungsbereich

1.) Die nachfolgend aufgeführten Bestimmungen gelten ausschließlich für Lieferungen innerhalb Deutschlands an gewerbliche Besteller mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland. Neukunden haben auf Anforderung eine Kopie ihres Gewerbescheins oder des aktuellen Handelsregisterauszugs zuzuschicken.

2.) Entgegenstehende bzw. abweichende Bedingungen des Bestellers werden nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung durch uns anerkannt; Stillschweigen gilt in keinem Fall als Zustimmung.

3.) Sämtliche Vereinbarungen zwecks Ausführung dieses Vertrages sind in diesen Bestimmungen schriftlich niedergelegt. Im Einzelfall getroffene Vereinbarungen und rechtserhebliche Erklärungen, Ergänzungen und Abänderungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung (auch per E-Mail möglich).

4.) Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.

II. Angebot, Vertragsschluss, überlassene Unterlagen

1.) Sämtliche Angebote unsererseits sind freibleibend und unverbindlich.

2.) Der Vertrag kommt durch Annahme der Händlerbestellung durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung (ggf. auch per E-Mail) zustande.

3.) Bei der Verwendung von Produktabbildungen im Angebotsverfahren ist zu beachten, dass diese vom tatsächlichen Erscheinungsbild abweichen können.

4.) An allen dem Besteller überlassenen Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung dürfen sie Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind auf unser Verlangen unverzüglich zurückzusenden.

III. Preise und Lieferbedingungen

1.) Der Mindestbestellwert beträgt grundsätzlich EUR 500,-, die Mindestabnahmemenge 5 Stück pro Position. Wird der Mindestbestellwert unterschritten, ist ein Aufschlag von EUR 50,- netto zu zahlen.

2.) Unsere Preise gelten zuzüglich Verpackung, Transport und Umsatzsteuer in jeweils gültiger Höhe (derzeit 19% bei Münzen und Banknoten). Kostenerhöhende Anforderungen des Bestellers an den Transport (insbes. Wunsch einer besonderen Versandart oder Verpackung) werden gesondert berechnet.

3.) Alle Münzen und Banknoten werden in unzirkulierter Erhaltung geliefert, sofern dies nicht anders gekennzeichnet ist.

4.) Sollte ein Artikel nicht lieferbar sein, wird der Besteller vor Annahme der Bestellung über die Nichtverfügbarkeit informiert. Können wir einen bestellten Artikel nach Abschluss eines Vertrages nicht oder nicht rechtzeitig liefern, sind wir berechtigt, uns von der Vertragsverpflichtung zu lösen. Wir unterrichten den Besteller unverzüglich über die Nichtliefermöglichkeit und erstatten erbrachte Gegenleistungen sofort. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies für den Besteller zumutbar ist.

5.) Die Lieferung mit Gefahrübergang erfolgt durch Übergabe der Ware an das von uns zur Auslieferung beauftragte Unternehmen bzw. die zur Ausführung der Versendung bestimmte Person. Ist ausnahmsweise ausdrücklich eine Lieferung durch Abholung in Salzgitter vereinbart, so erfolgt der Gefahrübergang mit Übergabe der Ware an den Besteller oder das von ihm zur Abholung beauftragte Unternehmen.

IV. Zahlungsbedingungen

1.) Die Bezahlung der Ware hat in Euro per Überweisung und unverzüglich nach Erhalt der Rechnung bzw. innerhalb des in der Rechnung genannten Zahlungsziels ohne Skontoabzug zu erfolgen. Wir behalten uns jedoch insbesondere bei Erstbestellungen eine Vorauszahlung vor.

2.) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

V. Eigentumsvorbehalt

1.) Gelieferte Ware bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, die uns gegen den Besteller zustehen, unser Eigentum. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen. Wir sind berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten und die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.

2.) Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln und uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn die Ware gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist.

3.) Der Besteller ist zur Sicherungsübereignung oder Verpfändung der Vorbehaltsware nicht berechtigt, jedoch zur Weiterveräußerung im normalen Geschäftsverkehr befugt. Die Forderungen aus der Weiterveräußerung Dritte tritt der Besteller schon jetzt an uns ab, und zwar in Höhe des jeweiligen Rechnungswertes einschl. Mehrwertsteuer. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.

4.) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

VI. Aufrechnung und Zurückbehaltung

Der Besteller darf nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt sind. Zurückbehaltungsrechte dürfen nur insoweit ausgeübt werden, als der Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

VII. Untersuchungs- und Rügepflicht, Gewährleistung und Haftung

1.) Mängelansprüche setzen voraus, dass der Besteller den gesetzlich vorgesehenen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Mängelrügen sind schriftlich vorzunehmen.

2.) Die Gewährleistungsansprüche sind zunächst auf Nacherfüllung (nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung) beschränkt. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung hat der Besteller das Recht zum Rücktritt oder zur Minderung. Vor Rücksendung beanstandeter Ware ist unsere Zustimmung einzuholen.

3.) Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach Übergabe der Ware bzw. Ablieferung beim Besteller, sofern kein Vorsatz vorliegt.

4.) Eine Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien oder arglistig verschwiegene Mängel betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen. Die Haftung ist im Fall leichter Fahrlässigkeit betragsmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.

VIII. Sonstige Vereinbarungen

1.) Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie Gerichtsstand ist Salzgitter. Anwendbares Recht ist das deutsche Recht.

2.) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt eine Regelung, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der unwirksamen Vereinbarung am nächsten kommt.

08-2022

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